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Veranstaltungen

Am 31.10.2007 lautete unser Thema:


Computer am Arbeitsplatz – Praxisreport E-Mail und Internet

Herr Rechtsanwalt Dr. Nicolai Besgen berichtet über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz. Er berichtet insbesondere über die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu Möglichkeiten der Kündigung und Abmahnung bei unzulässiger Nutzung des Internets oder E-Mails.

Herr Udo Zaudig berichtet über die pratikschen Erfahrungen mit der von der Stadt Köln im Jahr 2003 erlassenen Dienstanweisung zum „Umgang mit Internet und Email am Arbeitsplatz“, in der die rein dienstliche Nutzung der städtischen IT-Infrastruktur vorgeschrieben und eine private Nutzung ausdrücklich untersagt wurde. Ziel war es, die Gefährdung durch die Nutzung von Internetdiensten auf ein Mindestmaß zu reduzieren und den Bedarf an geeigneten Kontrollmöglichkeiten zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu sichern

Die Veranstaltung richtet sich an Juristen sowie alle IT-Unternehmen, die das Internet, Online-Dienste oder Einrichtungen nutzen.


Referenten


Rechtsanwalt Dr. Nicolai Besgen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Kanzlei Meyer-Köring v. Danwitz tätig. Er veröffentlicht regelmäßig zu den unterschiedlichen Aspekten seines Beitrages.

Herr Udo Zaudig ist seit 1981 in der Verwaltung der Stadt Köln tätig. Er beschäftigt sich seit 1991 mit Fragen der IT- Sicherheit und ist seit 2003 der IT- Sicherheitsbeauftagte für die Stadtverwaltung, die Stadtentwässeurngsbe­trie­be und KölnTourismus. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich hauptberuflich mit der Erstellung, Kontrolle, Revision und Durchsetzung der Internet- Dienstanweisung der Stadt Köln