Am 28.10.2009 lautete unser Thema:
Veranstaltungen
- Stellt die zwingende Verpflichtung zur Einrichtung einer Netzsperre einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Provider dar, auf welcher verfassungsrechtlicher Grundlage lässt sich ein solcher Eingriff rechtfertigen und ist ein derartiger Eingriff überhaupt verhältnismäßig mit Blick auf die durch Netzsperren erzielbaren Erfolge?
- Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BKA für die Verträge mit den Providern, die Erstellung der „Verbotsliste“ und die mit den Providern abzuschließenden Verträge?
- Wer kontrolliert die Einträge auf der „Verbotsliste“ und stellt sicher, dass nicht andere „unerwünschte“ Websites auf der „Verbotsliste“ landen? Wie kann sich der Betreiber einer Website oder ein Provider gegen eine seines Erachtens nach rechtswidrige Sperrung einer Website wehren?
- Was passiert mit den Daten der Internet-Nutzer, die auf eine „verbotene“ Website zugreifen wollen? Werden diese gespeichert und an das BKA oder andere Behörden weitergeleitet? Wie lassen sich etwaige Speicherpflichten technisch realisieren, mit den Vorgaben von BDSG und TKG in Einklang und welche Aufgaben kommen den Providern in diesem Zusammenhang zu?
- Welche Kosten entstehen durch die Einrichtung der Netzsperren bei den Providern und wer kommt für diese Kosten einer Zwangsverpflichtung der Provider auf?
Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.
Referenten
Heinz-Dieter Elbracht ist Geschäftsführer der Elbracht-Computer Netzwerk & Grafik Service GmbH, die seit Jahren als Access-Provider verschiedene Orte ohne DSL-Anschluss per Richtfunk und W-LAN mit Internetzugängen versorgt. Herr Elbracht verfügt aus seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Einrichtung und Ausgestaltung von Netzwerken, der Programmiertätigkeit für verschiedene Großkunden sowie dem Betrieb eines der wenigen in Deutschland verbliebenen Usenet-Providers über spezialisierte technische Kenntnisse über die Möglichkeiten und Grenzen zur Einrichtung von Netzsperren.
Rechtsanwalt Dr. Matthias Rudolph hat sich gemeinsam mit seinem Kollegen Dr. Dieter Frey, LL.M., beide tätig in der Sozietät Frey Rechtsanwälte in Köln, intensiv mit dem Zugangserschwerungsgesetz und den mit Netzsperren einhergehenden Rechtsfragen befasst (u.a. Veröffentlichung „Zugangserschwerungsgesetz: Schnellschuss mit Risiken und Nebenwirkungen“ in Computer und Recht, Heft 10/2009). Er ist Mitverfasser eines für den Bundesverband der Digitalen Wirtschaft (BVDW) verfassten und im Januar 2009 vorgestellten Rechtsgutachtens zum „Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien“, das sich u.a. mit dem Rechtsrahmen für hoheitliche Sperrverfügungen kritisch auseinandersetzt.