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Veranstaltungen

Am 08.12.2010 lautete unser Thema:


De-Mail: Volkstaugliches Massenmedium oder staatlicher IT-Flop?

Bislang sind sämtliche Versuche des Staates, die qualifizierte elektronische Signatur als das Mittel rechtsverbindlicher Kommunikation zu einem steten Begleiter im (Online-)Alltag zu machen, gescheitert. Da der Verbreitungsgrad entsprechender Signaturkarten bei Privatpersonen weiterhin gegen Null geht, wird nun mit De-Mail ein neuer Versuch unternommen, der verschlüsselten und verbindlichen elektronischen Kommunikation zum Durchbruch zu verhelfen. Dabei tritt der Staat mit De-Mail in Konkurrenz zu privaten Anbietern wie der Deutschen Post AG mit ihrem E-Postbrief.
 
De-Mail soll über akkreditierte Anbieter eine „rechtsverbindliche“ Kommunikation zwischen Privatpersonen, Unternehmen (einschließlich einer Kennung für juristische Personen) und Behörden ermöglichen. Neben der technischen Infrastruktur, die bei den Anbietern geschaffen werden muss, rückt aber zugleich die IT-Ausstattung der Privatpersonen in den Mittelpunkt: Da De-Mail nach dem derzeitigen Stand etwa bei der Zustellung elektronischer Verwaltungsakte auf Zugangsfiktionen setzt, stellt sich die Frage, ob sämtliche Nutzer gewährleisten müssen, dass Sie regelmäßig einen Zugang zu Ihrem Postfach haben und wie ein solcher Zugang für den Nutzer „sicher“ gestaltet werden kann.
 
Wann und in welcher Form De-Mail tatsächlich kommen wird, ist derzeit offen. Der von der Bundesregierung im Oktober 2010 verabschiedeten Gesetzesentwurf liegt nach der ersten Lesung derzeit zur weiteren Beratung in den Ausschüssen. Zu klären ist dabei unter anderem, wie sich De-Mail in die vorhandene Verfahrensstruktur mit qualifizierter elektronischer Signatur, elektronischem Personalausweis, elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) und den vorhandenen materiell- und prozessrechtlichen Regelungen (Signaturgesetz, ZPO, VwGO, VwVfG, elektronische Form in § 126a BGB) einfügen bzw. diese ergänzen soll.
 
In der Veranstaltung wird im technischen Teil erörtert, was De-Mail ist, welche Abläufe für De-Mail zu realisieren sind und welche Funktionen über De-Mail angeboten werden. Dabei werden sowohl die Anforderungen an die akkreditierten Anbieter als auch an die Nutzer von De-Mail dargestellt. Ergänzt wird dies durch Ausführungen über die an De-Mail zu stellenden Sicherheitsanforderungen, insbesondere mit Blick auf die Zugangssicherung und den Datenschutz. Im rechtlichen Teil wird zunächst die vom Gesetzgeber derzeit vorgesehene Ausgestaltung von De-Mail nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung dargestellt. Sodann wird erläutert, wie sich De-Mail zu den bisherigen Versuchen einer verbindlichen elektronischen Kommunikation (über EGVP und qualifizierte elektronische Signaturen) verhält und welche Rechtswirkungen die Kommunikation über De-Mail für die Nutzer hat.
 
Die Veranstaltung richtet sich an Juristen, IT-Sicherheitsspezialisten und IT-Verantwortliche in Unternehmen. Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.
 
Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Referenten


Alexander Umbreit erwarb den Abschluss „Master“ im Studiengang „Sicherheit in der Informationstechnik“ an der Ruhr-Universität Bochum. Zur Zeit arbeitet er im Projekt „De-Mail“ des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in der technischen Ausgestaltung.
 
Akademischer Rat Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz), LL.M. (Chicago) ist Information Officer der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dort zugleich Lehrbeauftragter im LL.M. Studiengang „Informationsrecht“. Er befasst sich regelmäßig wissenschaftlich und praktisch mit den durch die elektronische Kommunikation aufgeworfenen Rechtsfragen und war u.a. an den Vorarbeiten für das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) beteiligt.